GMDSS
Das GMDSS ist das Weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem, in das Seeschiffe und Sportfahrzeuge eingebunden werden, um Seenot- und Sicherheitsmeldungen automatisiert und zuverlässig absetzen und empfangen zu können. Es definiert unter anderem die Seegebiete A1, A2, A3 und A4 sowie die dafür erforderliche Funkausrüstung und die nötigen Funkzeugnisse wie SRC und LRC.
Definition
Unter GMDSS wird das Weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem verstanden, an dem Funkstellen teilnehmen, die in der Lage sind, Digitale Selektivruf (DSC)-Aufrufe zu senden und zu empfangen. Das System legt fest, welche Funk- und Kommunikationsmittel in den verschiedenen Sea Areas (Seegebieten) A1 bis A4 zur Verfügung stehen, um Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen sowie Informationen für Search and Rescue (SAR) zu übermitteln.
Technischer Hintergrund
Die Teilnahme am GMDSS setzt zugelassene Funk- und Kommunikationsanlagen voraus. Wichtige Bestandteile sind UKW-Seefunkanlagen mit DSC im Seegebiet A1, Grenzwellen- und Kurzwellenanlagen mit DSC in den Seegebieten A2 und A4 sowie Inmarsat-Anlagen im Seegebiet A3. In den Polarregionen (Seegebiet A4) werden zusätzlich EPIRB-Notfunkbaken über das COSPAS/SARSAT-Satellitensystem ausgewertet. Inmarsat-Satelliten ermöglichen unter anderem Alarmierung und Kommunikation im Seegebiet A3, stehen jedoch nicht in der Polarregion zur Verfügung.
Die Seegebiete sind wie folgt festgelegt: Seegebiet A1 innerhalb der Sprechfunkreichweite einer UKW-Küstenfunkstelle mit ununterbrochener DSC-Bereitschaft (meist 30 bis 40 sm vor der Küste), Seegebiet A2 außerhalb von A1 innerhalb der Sprechfunkreichweite einer Grenzwellen-Küstenfunkstelle (meist bis ca. 180 sm), Seegebiet A3 außerhalb von A1 und A2 zwischen dem 76. Breitengrad Nord und Süd mit Inmarsat-Abdeckung sowie Seegebiet A4 in den Polarregionen außerhalb der Inmarsat-Abdeckung.
Bedeutung für die SRC-Prüfung
Für die SRC-Prüfung ist grundlegendes Verständnis des GMDSS und seiner Seegebiete prüfungsrelevant. Prüflinge müssen wissen, welche Anforderungen an Funkstellen gestellt werden, um am GMDSS teilzunehmen, insbesondere die Fähigkeit zum Senden und Empfangen von DSC-Alarmierungen. Außerdem ist wichtig, welches Funkzeugnis in welchem Seegebiet erforderlich ist: Mit dem SRC wird vorrangig der UKW-Funk im Seegebiet A1 abgedeckt, während für Funkbetrieb ab Seegebiet A2, etwa mit Grenzwellen- oder Kurzwellen-DSC-Anlagen oder Inmarsat, das LRC verlangt wird.
Praktische Anwendung an Bord
An Bord eines Sportfahrzeugs bedeutet GMDSS, dass die Ausrüstung auf das geplante Seegebiet abgestimmt sein muss. Im Seegebiet A1 genügt in der Regel eine UKW-DSC-Seefunkanlage. Für Fahrten in Seegebiete A2 und A3 sind zusätzliche Anlagen wie Grenzwellen- oder Kurzwellen-DSC-Funkanlagen oder Inmarsat-Systeme erforderlich. EPIRB-Notfunkbaken, COSPAS/SARSAT und die Zusammenarbeit mit SAR-Diensten sind praktische Bestandteile von Seenotfällen im Rahmen des GMDSS.
Typische Prüfungsfragen oder Prüfungsfallen
- Zuordnung der Seegebiete A1 bis A4 und deren Funkabdeckung (UKW, Grenzwelle, Kurzwelle, Inmarsat).
- Voraussetzungen zur Teilnahme am GMDSS (zugelassene Funkanlagen, DSC-Fähigkeit, passendes Funkzeugnis wie SRC oder LRC).
- Abgrenzung der Zuständigkeit von COSPAS/SARSAT und Inmarsat im Zusammenhang mit EPIRB und Alarmierung.
- Erkennen, dass das SRC primär das Seegebiet A1 abdeckt und für weiter entfernte Seegebiete zusätzliche Zeugnisse erforderlich sind.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
GMDSS ist das übergeordnete System, das die Rahmenbedingungen für Seenot- und Sicherheitsfunk festlegt. Begriffe wie Sea Area A1, Sea Area A2, Sea Area A3 und Sea Area A4 bezeichnen einzelne Seegebiete innerhalb dieses Systems. Das SRC (Short Range Certificate) und das LRC (Long Range Certificate) sind persönliche Funkzeugnisse, die zur Bedienung der im GMDSS eingesetzten Seefunkanlagen berechtigen. SAR beschreibt dagegen die nachgelagerten Such- und Rettungsmaßnahmen („Search and Rescue“) nach einer Alarmierung im GMDSS.
Zusammenfassung
Das GMDSS ist das Weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem, das sicherstellt, dass Funkstellen in allen Seegebieten A1 bis A4 Not- und Sicherheitsmeldungen zuverlässig absetzen und empfangen können. Es definiert die erforderliche Funkausrüstung, die Teilnahmebedingungen wie DSC-Fähigkeit sowie den Einsatz von Systemen wie Inmarsat und COSPAS/SARSAT. Für die SRC-Prüfung sind insbesondere die Struktur der Seegebiete, die Zuordnung der Funkmittel und die Abgrenzung der Funkzeugnisse SRC und LRC von zentraler Bedeutung.