SOLAS
SOLAS spielt im Seefunkdienst eine zentrale Rolle, weil darüber geregelt wird, welche Schiffe funkausrüstungspflichtig sind und mit welchen GMDSS-Seefunkanlagen sie auszustatten sind. Für Inhaber des SRC ist vor allem wichtig, wie sich SOLAS auf Sportboote im Vergleich zu großen Schiffen der Berufsschifffahrt auswirkt.
Definition
Im Rahmen des SRC-Lehrgangs wird SOLAS als Regelwerk behandelt, nach dem festgelegt wird, welche Schiffe mit einer Funkanlage ausgestattet sein müssen. Diese Funkausrüstungspflicht nach SOLAS betrifft nur große Schiffe der Berufsschifffahrt. Sportboote sind nach SOLAS nicht funkausrüstungspflichtig. Dennoch ist das Verständnis von SOLAS wichtig, um die rechtlichen Grundlagen des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems GMDSS einordnen zu können.
Technischer Hintergrund
Die Funkausrüstungspflicht nach SOLAS bezieht sich auf die Teilnahme am GMDSS. Zur Teilnahme am GMDSS muss ein Schiff mit zugelassenen Funk- und Kommunikationsgeräten ausgestattet sein, etwa mit einer UKW-GMDSS-Funkanlage oder anderen GMDSS-Seefunkanlagen. Funkstellen sind zur Teilnahme am GMDSS berechtigt, wenn sie fähig sind, Digitale Selektivruf (DSC)-Aufrufe zu empfangen und zu senden. Auf dieser Basis wird sichergestellt, dass Seenot-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen weltweit zuverlässig abgesetzt und empfangen werden können.
Bedeutung für die SRC-Prüfung
Für die SRC-Prüfung ist wichtig zu wissen, dass Sportboote nicht funkausrüstungspflichtig nach SOLAS sind, während große Schiffe der Berufsschifffahrt dieser Pflicht unterliegen. Gleichzeitig wird abgefragt, dass zur Teilnahme am GMDSS zugelassene Funkanlagen und ein entsprechender Fähigkeitsnachweis (mindestens SRC) erforderlich sind. SOLAS ist damit im Prüfungskontext eng mit den Themen GMDSS, UKW-Funkgeräten und den rechtlichen Grundlagen wie ITU und VO Funk verknüpft.
Praktische Anwendung an Bord
Auch wenn Sportboote nicht funkausrüstungspflichtig nach SOLAS sind, gibt es in Deutschland Sportboote, auf denen nationale Regeln vorschreiben, dass eine UKW-Funkanlage verbaut sein muss. Dies betrifft Sportboote mit mehr als 12 m Länge, die gewerbsmäßig eingesetzt werden; die meisten Charteryachten fallen darunter. Auf allen anderen Sportbooten ist der Einbau einer UKW-Sprechfunkanlage zwar nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, um mit anderen Schiffen und Landfunkstellen über Funk kommunizieren zu können und im Seenotfall die Vorteile des GMDSS zu nutzen.
Typische Prüfungsfragen oder Prüfungsfallen
Typische Prüfungsfallen betreffen die Unterscheidung zwischen der Funkausrüstungspflicht nach SOLAS und den nationalen Vorschriften für Sportboote. Prüfungsrelevant ist, dass Sportboote grundsätzlich nicht funkausrüstungspflichtig nach SOLAS sind, dass aber bestimmte gewerblich genutzte Sportboote mit UKW-Funkanlage auszustatten sind. Ebenfalls relevant ist, dass zur Teilnahme am GMDSS neben der technischen Ausrüstung ein entsprechendes Seefunkzeugnis im Seefunkdienst, etwa das SRC, erforderlich ist.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
SOLAS ist von anderen rechtlichen Grundlagen wie ITU und VO Funk abzugrenzen. Während ITU und VO Funk die internationalen Regelungen für den Funkdienst festlegen, regelt SOLAS im vorliegenden Kontext insbesondere die Funkausrüstungspflicht von Schiffen. Der Begriff SOLAS-Abkommen wird im Glossar eigenständig behandelt und steht in engem Zusammenhang mit SOLAS, sollte aber nicht mit technischen Systemen wie dem AIS-System oder mit Such- und Rettungssystemen wie Search and Rescue (SAR) und dem SARSAT-System verwechselt werden.
Zusammenfassung
SOLAS legt fest, welche Schiffe funkausrüstungspflichtig sind und damit verpflichtend an den Sicherheitsstrukturen des GMDSS teilnehmen müssen. Betroffen sind große Schiffe der Berufsschifffahrt, nicht jedoch die meisten Sportboote. Für SRC-Prüflinge ist es wichtig zu verstehen, dass Sportboote zwar nicht funkausrüstungspflichtig nach SOLAS sind, dass aber nationale Vorschriften für bestimmte gewerblich genutzte Sportboote eine UKW-Funkanlage verlangen. In Kombination mit den Regelungen von ITU und VO Funk bildet SOLAS einen zentralen Baustein der rechtlichen Grundlagen im Seefunkdienst.