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UKW im Seefunk: Frequenzbereich und Bedeutung für das SRC

UKW

UKW spielt im Seefunk und damit in der SRC-Ausbildung eine zentrale Rolle, weil der mobile Seefunkdienst überwiegend im Bereich der Ultrakurzwelle arbeitet und darüber wesentliche Funkverbindungen abgewickelt werden.

Definition

Der Frequenzbereich zwischen 30 und 300 MHz wird als Ultrakurzwelle (UKW) bezeichnet. Im internationalen Sprachgebrauch wird derselbe Bereich als VHF („very high frequency“) bezeichnet. Für den mobilen Seefunkdienst ist innerhalb dieses Spektrums der Frequenzbereich von 156 bis 162 MHz auf UKW reserviert. Auf diesen festgelegten Frequenzen werden im UKW-Seefunkdienst die UKW-Kanäle betrieben.

Technischer Hintergrund

Der UKW-Funk nutzt den Frequenzbereich der Ultrakurzwelle. Radiowellen im UKW-Bereich breiten sich geradlinig und quasioptisch aus. Quasioptisch bedeutet, dass sich UKW-Wellen ähnlich wie Licht ausbreiten: Besteht eine Sichtverbindung zwischen zwei Seefunkstellen, kann in der Regel auch eine Funkverbindung über UKW aufgebaut werden. Hindernisse können die Ausbreitung dämpfen oder verhindern, weshalb die Reichweite stark von der Umgebung und der Antennenhöhe abhängt.

Bedeutung für die SRC-Prüfung

Für die SRC-Prüfung ist wichtig, den Begriff UKW eindeutig zuordnen zu können und ihn von anderen Funkbereichen zu unterscheiden. UKW ist der Frequenzbereich, in dem der UKW-Seefunkdienst, UKW-Funkanlagen und UKW-Kanäle (einschließlich UKW-Kanal 16 und UKW-Kanal 70) betrieben werden. Die Kenntnis des reservierten Frequenzbereichs von 156 bis 162 MHz sowie der Rolle von Anrufkanal und Arbeitskanal ist prüfungsrelevant.

Praktische Anwendung an Bord

An Bord von Seefunkstellen und Küstenfunkstellen wird der UKW-Funk für den Sprechfunkverkehr eingesetzt. Innerhalb des UKW-Bereichs werden feste UKW-Kanäle mit festgelegten Frequenzen verwendet. Manche Kanäle sind für bestimmte Verwendungen vorgeschrieben, etwa als Anrufkanal oder Arbeitskanal. In manchen ausländischen Häfen ist die Benutzung von UKW-Funk verboten; vor Einlaufen in ein Revier oder einen Hafen müssen sich Schiffsführende daher informieren, ob UKW-Funk dort zulässig ist.

Typische Prüfungsfragen oder Prüfungsfallen

  • Zuordnung des Frequenzbereichs von UKW (30–300 MHz) und des für den mobilen Seefunkdienst reservierten Ausschnitts (156–162 MHz).
  • Unterscheidung zwischen UKW, UKW-Funk, UKW-Seefunkdienst, UKW-Kanal und UKW-Kanäle.
  • Erkennen, dass UKW sich quasioptisch ausbreitet und die Reichweite daher von der Sichtverbindung abhängt.
  • Beachtung, dass in manchen Häfen der UKW-Funk verboten sein kann.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

UKW bezeichnet ausschließlich den Frequenzbereich der Ultrakurzwelle. Begriffe wie UKW-Funk oder UKW-Seefunkdienst beziehen sich auf konkrete Funkdienste innerhalb dieses Bereichs. Ein UKW-Kanal ist eine einzelne, festgelegte Frequenz innerhalb des UKW-Bereichs. UKW unterscheidet sich damit von anderen Begriffen wie Funk im Allgemeinen, Seefunk, DSC, NAVTEX oder EPIRB, die andere Frequenzbereiche oder Funkdienste betreffen.

Zusammenfassung

UKW umfasst den Frequenzbereich von 30 bis 300 MHz; im Seefunk ist der Bereich von 156 bis 162 MHz für den mobilen Seefunkdienst reserviert. UKW-Wellen breiten sich geradlinig und quasioptisch aus, was die Reichweite maßgeblich beeinflusst. Für das SRC ist die korrekte Einordnung von UKW, das Verständnis der UKW-Kanäle im Seefunkdienst und der praktischen Nutzung an Bord – insbesondere im Zusammenhang mit Anrufkanal, Arbeitskanal und UKW-Kanal 16 – von zentraler Bedeutung.

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