UTC
UTC ist im Seefunkdienst die verbindliche Zeitbasis für alle Zeitangaben. In den Betriebsverfahren des SRC-Lehrgangs wird festgelegt, dass sich Zeitangaben im Seefunkdienst immer nach der Koordinierten Weltzeit (UTC) richten und nicht nach der jeweiligen Ortszeit an Bord.
Definition
UTC steht im Kontext des Seefunks für die „Koordinierte Weltzeit“. Alle Angaben zu Zeitpunkten und Zeiträumen im internationalen Funkverkehr, etwa bei Meldungen im Notverkehr, Dringlichkeitsverkehr, Sicherheitsverkehr oder Routineverkehr, sind auf diese einheitliche Zeit bezogen. Zeitangaben, die sich nicht auf UTC, sondern auf die lokale Zeit an der Position des Schiffes beziehen, werden ausdrücklich als „LT“ (Local Time) gekennzeichnet. Für voraussichtliche Ankunftszeiten wird im Seefunkdienst die Bezeichnung „ETA“ (estimated time of arrival) verwendet.
Technischer Hintergrund
Im mobilen Seefunkdienst kommunizieren Seefunkstellen und Küstenfunkstellen weltweit miteinander. Damit Zeitangaben eindeutig sind, wird eine gemeinsame Referenzzeit benötigt. Der Lehrgang legt fest, dass diese Referenzzeit die UTC ist. Dadurch ist zum Beispiel eine klar nachvollziehbare Zuordnung von Funkereignissen möglich, unabhängig davon, in welchem Seegebiet oder in welcher Zeitzone sich ein Schiff befindet. Insbesondere bei Funkverfahren des GMDSS, bei DSC-Rufen oder bei der Auswertung von Gesprächen über UKW ist eine einheitliche Zeitangabe notwendig.
Bedeutung für die SRC-Prüfung
Für das SRC ist prüfungsrelevant, dass Zeitangaben im Seefunkdienst grundsätzlich in UTC erfolgen und dass Abweichungen als LT gekennzeichnet werden müssen. In Fragen zu Betriebsverfahren oder zur Dokumentation im Schiffstagebuch (Logbuch) ist wichtig zu wissen, dass Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr sowie andere wichtige Vorkommnisse mit Zeitangabe erfasst werden und diese sich auf UTC beziehen. Außerdem kann UTC im Zusammenhang mit ETA abgefragt werden.
Praktische Anwendung an Bord
Im Bordalltag werden bei Funkmeldungen im Seefunkdienst alle relevanten Zeiten nach UTC angegeben, zum Beispiel bei Meldungen zur Sicherheit auf dem Wasser oder bei Routineverkehr mit einer Küstenfunkstelle. Auch bei der Eintragung von Funkvorgängen im Logbuch wird die Zeit als UTC festgehalten. Wenn die Schiffsführung zusätzlich mit lokaler Zeit arbeitet, muss diese als LT gekennzeichnet werden, um Verwechslungen mit UTC zu vermeiden.
Typische Prüfungsfragen oder Prüfungsfallen
Typische Stolpersteine ergeben sich daraus, dass Prüflinge Zeitangaben automatisch in Lokalzeit interpretieren. In der SRC-Prüfung ist aber zu beachten:
- Zeitangaben im Seefunkdienst beziehen sich immer auf UTC, wenn nichts anderes angegeben ist.
- Wird ausdrücklich LT Local Time (deutsch: BZ Bordzeit) gefordert, ist dies als lokale Zeit anzugeben.
- Bei Angaben zur ETA ist zu prüfen, ob UTC oder LT gemeint ist.
Eine weitere mögliche Prüfungsfalle ist, UTC im Schiffstagebuch versehentlich als lokale Zeit zu führen oder die Kennzeichnung LT zu vergessen.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
UTC ist von LT (Local Time) (deutsch: BZ Bordzeit) zu unterscheiden: UTC ist die einheitliche, international verwendete Referenzzeit im Seefunkdienst, während LT die lokale Zeit der Schiffsposition bezeichnet. Ebenfalls abzugrenzen ist UTC von der Angabe ETA: ETA ist keine eigene Zeitart, sondern eine in der Regel in UTC angegebene voraussichtliche Ankunftszeit. Begriffe wie GMDSS, DSC oder AIS nutzen Zeitangaben, beziehen sich jedoch lediglich auf UTC als gemeinsame Grundlage.
Zusammenfassung
UTC ist die im Seefunkdienst verbindliche Referenzzeit. Alle Zeitangaben, insbesondere bei Notverkehr, Dringlichkeitsverkehr, Sicherheitsverkehr und Routineverkehr, richten sich nach der Koordinierten Weltzeit, sofern nicht ausdrücklich LT angegeben ist. Für das SRC ist wichtig zu verstehen, dass UTC die Grundlage für Logbucheinträge, Funkmeldungen und Angaben wie ETA bildet und damit ein zentrales Element der Grundlagen im Seefunk darstellt.