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VO – Vollzugsordnung für den Funkdienst

VO

Die Abkürzung VO steht im Seefunk in der Regel für die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk). Sie ist eine zentrale rechtliche Grundlage des Seefunkdienstes und damit auch für Inhaber des SRC-Funkzeugnisses von Bedeutung.

Definition

Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) ist eine Ergänzung zu den Regelungen der Internationalen Fernmeldeunion. Im englischen Sprachgebrauch wird sie als „Radio Regulations“ (RR) bezeichnet. Die VO Funk regelt unter anderem die Zuweisung von Frequenzbereichen an die Funkdienste sowie die Betriebsverfahren im Seefunkdienst.

Im Zusammenhang mit ITU und VO Funk bilden diese Regelwerke die internationalen Vorgaben, nach denen Seefunkstellen arbeiten. Für Inhaber von Seefunkzeugnissen im Seefunkdienst, insbesondere des SRC, sind sie die rechtliche Basis für den Funkbetrieb.

Technischer Hintergrund

Aus technischer Sicht legt die VO Funk fest, welche Frequenzbereiche einzelnen Funkdiensten zugeteilt werden und welche Betriebsverfahren im Seefunkdienst anzuwenden sind. Damit wird erreicht, dass die Kommunikation im Seefunkdienst weltweit nach einheitlichen Regeln abläuft.

Diese Vorgaben betreffen auch Dienste wie den Revier- und Hafenfunkdienst sowie die Nutzung von UKW-Sprechfunkanlagen im Seefunkdienst. Die VO bildet damit den Rahmen, in dem sich Technik, Betriebsverfahren und Identifikationsmittel wie Rufnummer im Seefunkdienst oder Zuteilungsurkunde (Ship Station) bewegen.

Bedeutung für die SRC-Prüfung

Im SRC-Lehrgang wird die VO Funk im Kapitel der rechtlichen Grundlagen behandelt. Dort wird sie zusammen mit der Internationalen Fernmeldeunion als maßgebliche Grundlage für den internationalen Seefunkdienst dargestellt.

Für die SRC-Prüfung ist wichtig, dass Prüflinge wissen, dass die VO Funk:

  • eine Ergänzung zu den Regelungen der Internationalen Fernmeldeunion ist,
  • die Zuweisung von Frequenzbereichen an die Funkdienste regelt,
  • die Betriebsverfahren im Seefunkdienst festlegt.

So lassen sich weitere prüfungsrelevante Themen wie Seefunkzeugnisse im Seefunkdienst, Grundbegriffe, Betriebsverfahren im Funkverkehr oder Sea Areas (Seegebiete) rechtlich einordnen.

Praktische Anwendung an Bord

Im praktischen Funkbetrieb an Bord wird die VO Funk nicht direkt zitiert, ihre Vorgaben spiegeln sich jedoch in allen Abläufen wider. Wenn der Schiffsführer die vorgeschriebenen Arten von Funkverkehr im Betriebsverfahren im Funkverkehr anwendet oder im Revier- und Hafenfunkdienst mit Küstenfunkstellen wie „Warnemünde Traffic“ kommuniziert, folgt er Regelungen, die auf ITU und VO Funk beruhen.

Auch die Nutzung der Angaben aus der Zuteilungsurkunde (Ship Station Licence), wie Funk-Rufzeichen oder MMSI, erfolgt im Rahmen dieser internationalen Bestimmungen.

Typische Prüfungsfragen oder Prüfungsfallen

Typische Fragestellungen zur VO im SRC-Kontext betreffen die Einordnung der VO Funk in die rechtlichen Grundlagen des Seefunkdienstes. Prüflinge sollten insbesondere sicher beherrschen, dass die VO Funk:

  • als Ergänzung zu den Regelungen der Internationalen Fernmeldeunion gilt,
  • sowohl Frequenzzuweisungen als auch Betriebsverfahren im Seefunkdienst umfasst.

Wichtig ist außerdem die Zuordnung der Bezeichnungen VO Funk, Radio Regulations (RR) und ihres Zusammenhangs mit der ITU.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Die VO ist von anderen Dokumenten und Nachweisen zu unterscheiden. Die Zuteilungsurkunde (Ship Station) bezieht sich auf eine konkrete Schiffsfunkausrüstung, während Seefunkzeugnisse im Seefunkdienst wie das SRC Personen zur Bedienung von Funkanlagen berechtigen.

Während Grundbegriffe, Technik und Betriebsverfahren den praktischen Umgang mit der Funkanlage beschreiben, bildet die VO zusammen mit den ITU-Regelungen den übergeordneten rechtlichen Rahmen.

Zusammenfassung

Die VO im Seefunk ist die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk). Sie ergänzt die Regelungen der Internationalen Fernmeldeunion und regelt die Zuweisung von Frequenzbereichen an die Funkdienste sowie die Betriebsverfahren im Seefunkdienst. Für SRC-Prüflinge ist sie ein zentraler Bestandteil der rechtlichen Grundlagen, in die Themen wie ITU und VO Funk, Sea Areas (Seegebiete), Revier- und Hafenfunkdienst sowie Betriebsverfahren im Funkverkehr eingeordnet werden.

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